Yacht-Pool News

Yacht-Pool hat ein Schreiben an tausende Kunden gesendet, weil Dr. Schöchl immer wieder erhebliche Probleme im Bereich des Charterns feststellen muss.
Diese sind in der Praxis in Wahrheit schlimmer als in der Aussendung dargestellt. Aber da müsste Yacht-Pool Namen nennen und davor scheut sich die Versicherungsfirma derzeit noch, wiewohl jeder Fall wasserdicht belegt wäre. Aber das negative Image, das durch Einzelnen geschaffen wird, würde auch die Guten treffen, weil die ganze Branche damit infrage gestellt wird.
„Ich sende Ihnen diese Zusammenstellung, weil uns Segelschulen nun angeschrieben haben, die diese Zusammenfassung an deren Schüler weitergeben möchten. Ich finde das richtig, weil sich nicht nur die Neuen, sondern auch viele, die schon Jahre chartern, der Problematiken nicht im Klaren sind.
Das gleiche gilt auch für die Agenturen. Die aktuelle Reaktion vieler unserer Kunden: warum informiert uns da die Agentur nicht entsprechen, wozu brauche ich dann eine Agentur?
Auch die giftige Klauseln, die den Skippern mit den AGBs untergejubelt werden, sind mit dieser Info ein heißes Thema geworden.
Und ein guter Teil der Flottenbetreiber bieten nun auch den Yacht-Pool Fairtrag an, ABER, trickreich nur auf Verlangen des Kunden.“

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Yacht-Pool: Eine Versicherung gegen Versicherungen?

Aus Yacht Info 1/2022

Ein slowakischer Freizeitskipper charterte eine 44 Fuß große Segelyacht in Kroatien für einen Urlaubstörn mit Freunden. In den Kornaten belegte er sein Schiff an einer Muringboje vor einem Restaurant. Da das Wetter gut war, blieb die Crew über Nacht und wanderte am nächsten Vormittag auf den bekannten Berg Opat, um von dort den Blick auf das Meer und die umliegenden Inseln zu genießen. Auch nachdem der Wind kontinuierlich auffrischte, wanderte die Gruppe unbeschwert weiter, das Schiff lag ja sicher vertäut an der Boje. Leider nicht – denn kurze Zeit später strandete es an den Felsen – Totalschaden!

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Yacht-Pool feiert

Seit 45 Jahren Trendsetter bei Yacht-Versicherungen. Seit 25 Jahren Pionier der Charter-Versicherungen.

Wie alles begann: Aus Yacht Info 3/2021 & 4/2021!

Die Zehner waren 1960 ein der stärksten Regattaklassen in Österreich und Friedrich und Walter Schöchl wurde Vizestaatsmeister vor Gottfried und Hans den älteren Brüdern und Schöchl/Schöchl vor Schöchl/Schöchl war damals der PR-Push der noch embryonalen „Schöchl-Werft“.

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Wer zahlt, wenn das Rigg von oben kommt?

aus Yacht Info 2/2021

Die Beurteilung des besten Versicherungsangebotes ist schwierig… denn in Wahrheit kommt es dabei nicht nur auf den Preis der Prämie an, sondern ebenso natürlich auch auf das Wording der Bedingungen und bei weitem wirklich nicht last not least auf das Verhalten des Versicherers im Schadenfall.

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Meilenstein der Rechtssprechung

Wegweisender Wendepunkt für Charter-Skipper und Charter-Provider

Wo ein Kläger, da ein Richter!

Aus Yacht Info 4/2020!

Im Buch „Die Haftung des Skippers – seine Rechte / seine Pflichten“, ein Standardwerk für Rechtsfragen der Freizeit Skipper, wird der juristische Rahmen in dem sich Charter-Skipper und Charter-Provider bewegen, in auch für den Laien verständlicher Form beschrieben.
Ein Kapitel beschäftigt sich dabei auch mit Klauseln der AGB (den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Kleingedruckten), die rechtlicher Bestandteil der Charterverträge sind. Diese AGB formuliert jeder Vercharterter individuell für sich. Sie weichen deshalb z.T. erheblich voneinander ab. Und vielfach stößt man dabei auf Klauseln zu Lasten des Charterers, die klar gegen die rechtlich zwingenden Regeln des europaweit geltenden Verbraucherschutzes verstoßen. YACHT-POOL kritisiert diese „giftigen“ Klauseln seit Jahren.
Eine dieser inakzeptablen und widerrechtlichen Klauseln ist dabei auch die Festlegung des Gerichtsstandes auf den Gerichtsstand des Vercharterers. Dies ist zwar legitim, wenn es sich beim Charterer ebenfalls um ein Unternehmen handelt, aber eben nicht, wenn der Charterer eine Privatperson ist, was ja in der Regel der Fall ist.

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